GUS-Insights Teil IV: Folgen von Schulverletzungen

Montag, 10. August 2020

Nachdem wir uns in der letzten Ausgabe der GUS-Insights mit den Ursachen von Schulverletzungen beschäftigt haben, wenden wir uns heute den Folgen dieser Verletzungen zu. Hierzu greifen wir erneut auf die vier Erhebungswellen vom Schuljahr 2015/16 (Befragung der 6. Jahrgangsstufe) bis zum Schuljahr 2018/19 (Befragung der 9. Jahrgangsstufe) zurück. Dabei betrachten wir sowohl die Zustimmung der befragten Schüler*innen zu zwei Aussagen, die sich mit den Folgen der Schulverletzung beschäftigen, als auch die berichteten körperlichen Schäden, die aus den erlittenen Verletzungen resultierten. Beides werten wir zudem getrennt nach dem Ort der Schulverletzung aus.

Auf der Grundlage von zwei Fragen können Aussagen über die Folgen bzw. den Schweregrad der Schulverletzungen getroffen werden. So wurden die Schüler*innen im Falle einer erlittenen Schulverletzung gebeten anzugeben, ob die berichtete Verletzung mit den folgenden Konsequenzen verbunden gewesen ist:

  1. Ich musste zwei Nächte oder länger im Krankenhaus bleiben.
  2. Ich musste für mehr als eine Woche zu Hause bleiben (konnte nicht draußen spielen, nicht in die Schule gehen usw.).


Unabhängig vom Unfallort führte weniger als jede zehnte Schulverletzung dazu, dass die/der verletzte Schüler*in zwei Nächte oder länger im Krankenhaus bleiben musste. Für Verletzungen im Schulsport und auf dem Schulweg fallen diese Anteile am geringsten, für Verletzungen, die sich im Schulgebäude zugetragen haben, mit Abstand am höchsten aus. Das identische Bild zeigt sich auch hinsichtlich der zweiten Aussage. Darin geht es um die Frage, ob das betroffene Schulkind aufgrund der erlittenen Verletzung für mehr als eine Woche zu Hause bleiben musste. Hier liegt das Niveau insgesamt deutlich höher als bei der Frage nach dem Krankenhausaufenthalt, doch das Muster ist dasselbe: demnach fallen die Folgen von Schulsport-, aber auch von Schulwegeverletzungen weniger gravierend aus, während bei den Schulgebäudeverletzungen erneut der höchste Anteil an Schüler*innen zu verzeichnen ist, welche diese Aussage mit „trifft zu“ bewerteten.

Weiterhin haben wir all jene Schüler*innen, die von einer Verletzung im Schulkontext berichteten, gebeten anzugeben, welche körperliche Schäden aus dieser Verletzung resultierten. Im Folgenden betrachten wir die drei gravierendsten körperlichen Schäden, die wir abgefragt haben, nämlich (1) Frakturen/Knochenbrüche (2) Bänder(an)risse sowie (3) Gehirnerschütterungen oder andere Kopf- oder Halsverletzungen. Abbildung 2 weist, getrennt nach dem Ort der Verletzung, die Anteile derjenigen Schüler*innen aus, welche von diesen körperlichen Schäden infolge ihrer Verletzung berichteten.

Demnach resultieren aus weniger als jeder fünften Schulverletzung Frakturen. Diese treten aber vergleichsweise häufig als Folge von Verletzungen auf dem Schulhof, seltener hingegen bei Schulwegeverletzungen auf. Auch bei den Bänderrissen bzw. -anrissen sind die Anteile bei den Schulwegeverletzungen am geringsten. Hier dominieren Verletzungen im Schulsport, die in 15,8 Prozent aller Fälle in dieser körperlichen Folge resultieren. Dagegen führen im Schulsport erlittene Verletzungen weitaus seltener zu Gehirnerschütterungen oder anderen Kopf- oder Halsverletzungen, als dies bei allen anderen Schulverletzungen der Fall ist.

Die GUS-Insights gehen nun in eine Sommerpause. Mitte September widmen wir uns eingehender jenen Faktoren, die Einfluss auf erlittene Schulsportverletzungen nehmen. Dies ist von besonderer Bedeutung, da sich im Schulsport die weitaus meisten Schulverletzungen zutragen. Bis dahin wünschen wir Ihnen eine gute Zeit.